Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

zu a) 
Das für das kommunale Unternehmen und Sektorenauftraggeber BVG relevante Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) setzt klare Anforderungen an die Lieferanten. Diese sind in den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) der BVG geregelt und umfassen die Themen Einhaltung des Mindestlohns/Tariflohns, Verhinderung von Benachteiligung und Frauenfördermaßnahmen. Die Anwendung des BerlAVGs wird durch stichprobenartige Kontrollen sichergestellt.    

Die Gesamtzahl aller „erheblichen Investitionsvereinbarungen“ wird nicht erhoben. 
Ab dem Geschäftsjahrr 2023 ist die Erhebung dieses Leistungsindikators vorgesehen.

zu b) 
Als „erhebliche Investitionsvereinbarungen“ im Sinne des GRI SRS-412-3 gelten Verträge im Volumen ab 25.000 EUR.

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

zu a) 
Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen in der Lieferkette wurden im Berichtszeitraum nicht festgestellt. Der Leistungsindikator GRI SRS-412-1 wird aus den genannten Gründen nicht erhoben. Im Hinblick auf zukünftige Anforderungen aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz geht die BVG davon aus, dass dem Gesamtkomplex des Risikomanagements im gesamten Lieferkettenmanagement eine umfangreichere prozessuale Befassung zukommen wird.

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

zu a) 
Der im Leistungsindikator GRI SRS-414-1 genannte Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden, wird im Unternehmen nicht erhoben. Im Berichtszeitrum führte die BVG selbst diesbezüglich noch keine Audits der Liefernden und Partner*innen durch. Die BVG geht davon aus, hierzu zukünftig weitergehende Bewertungen und ggf. Zusammenarbeit mit entsprechenden Partnern bei der Überprüfung fairer Bedingungen in der Lieferkette einzugehen.  

Ab dem Geschäftsjahrr 2023 ist die Erhebung dieses Leistungsindikators vorgesehen.

Aktuell führt die BVG selbst noch keine Audits der Liefernden und Partner*innen durch. Für das Jahr 2023 ist der Beitritt zum Low Emission Vehicle Programme von Electronics Watch geplant. Die Nichtregierungsorganisation Electronics Watch unterstützt Beschaffungsverantwortliche bei der Überprüfung von fairen Bedingungen in den Lieferketten der Elektroindustrie.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

zu a) bis e) 
Die im Leistungsindikator GRI SRS-414-2 genannten Angaben zu sozialen Auswirkungen in der Lieferkette waren im Berichtszeitraum fortgesetzter Gegenstand der inhaltlichen Befassung, insbesondere in Bezug auf die Vorbereitung zur Erfüllung der Anforderungen des LkSG. Diesbezüglich notwendige prozessuale Regelungen waren im Berichtszeitraum im Unternehmen noch nicht abgeschlossen. Vor diesem Hintergrund wurde der Leistungsindikator GRI SRS-414-2 nicht erhoben.

Ab dem Geschäftsjahrr 2023 ist die Erhebung dieses Leistungsindikators vorgesehen.

Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen in der Lieferkette wurden im Berichtszeitraum 2022 nicht festgestellt.