Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI HR2
Prozentsatz wesentlicher Zulieferer und Auftragnehmer, die unter Menschenrechtsaspekten geprüft wurden und ergriffene Maßnahmen.

In der Richtlinie zu Menschenrechten und Arbeitsnormen orientiert sich die Bremer Landesbank an den Prinzipien 1 – 6 des UN Global Compact, die sich direkt auf die Berücksichtigung von Menschenrechten und Arbeitsnormen beziehen. Die Bank verpflichtet sich, diese Prinzipien in Verbindung mit den Kernarbeitsnormen der International Labor Organization (ILO) für 100% ihrer Beschäftigten einzuhalten.

Ferner wird in den Vertragsbeziehungen zu Dienstleistern und Lieferanten das Thema Nachhaltigkeit über mehrere vertragliche Nachhaltigkeitsklauseln sowie interne Richtlinien eingesteuert. Alle Lieferanten verpflichten sich, die o. g. sechs Prinzipien gemäß vertraglicher Nachhaltigkeitsklausel ebenfalls einzuhalten. Bei Verstößen behält sich die Bank ein außerordentliches Kündigungsrecht vor.