Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.
b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.
In 2020 hat die Bundesdruckerei-Gruppe im In- und Ausland keinerlei erhebliche Investitionsvereinbarungen und -verträge geschlossen, sodass Prüfungen in Bezug auf Menschenrechte nicht notwendig waren. Unternehmensbeteiligungen bestehen ausschließlich im Inland und unterliegen dem deutschen Recht, sodass die Wahrung der Menschenrechte gewährleistet ist.
Die Bundesdruckerei-Gruppe versteht unter erheblichen Investitionsvereinbarungen bzw. -verträgen im Sinne des Leistungsindikators GRI SRS-412-3 des Deutschen Nachhaltigkeitskodexes Vereinbarungen bzw. Verträge zum Erwerb in- oder ausländischer Unternehmen oder Unternehmensanteile von mehr als 50%.
Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.
Da die Bundesdruckerei-Gruppe keine Standorte außerhalb der Europäischen Union betreibt, erfolgen keine über die jährlichen risikoabhängigen Compliance-Prüfungen hinausgehenden und den Geschäftsstandort betreffenden spezifischen Prüfungen auf Einhaltung der Menschenrechte. Hier bestehen keine wesentlichen Risiken für die Bundesdruckerei-Gruppe.
Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.
Dieser Indikator ist für die Bundesdruckerei-Gruppe nicht relevant, da ca. 95% der in der Lieferkette vorgelagerten Unternehmen in Deutschland oder der EU ansässig sind, sodass strenge nationale und europäische Vorgaben und Gesetze in Bezug auf Menschenrechte und soziale Bestimmungen eingehalten werden. Die Lieferanten der Bundesdruckerei-Gruppe verpflichten sich bei Vertragsunterzeichnung, die für den jeweiligen Standort gültigen Allgemeinen Einkaufsbedingungen zu befolgen. Zusätzlich werden bei einem jährlichen Gesamtauftragsvolumen von über 50.000 Euro (netto) in regelmäßigem Turnus Compliance-Prüfungen entsprechend intern definierter Regeln vorgenommen.
Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.
b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.
c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.
d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.
e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.
Dieser Indikator ist für die Bundesdruckerei-Gruppe nicht relevant, da ca. 95% der in der Lieferkette vorgelagerten Unternehmen in Deutschland oder der EU ansässig sind, sodass strenge nationale und europäische Vorgaben und Gesetze in Bezug auf Menschenrechte und soziale Bestimmungen eingehalten werden. Die Lieferanten der Bundesdruckerei-Gruppe verpflichten sich bei Vertragsunterzeichnung, die für den jeweiligen Standort gültigen Allgemeinen Einkaufsbedingungen zu befolgen. Zusätzlich werden bei einem jährlichen Gesamtauftragsvolumen von über 50.000 Euro (netto) in regelmäßigem Turnus Compliance-Prüfungen entsprechend intern definierter Regeln vorgenommen.
Branchenspezifische Ergänzungen Überschrift 1
Es gibt keine branchenspezifischen Ergänzungen.
Branchenspezifische Ergänzungen Überschrift 2
Es gibt keine branchenspezifischen Ergänzungen.