Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

Dieser Indikator ist für die Bundesdruckerei-Gruppe nicht relevant, da sie keine Investitionsvereinbarungen und -verträge geschlossen hat, bei denen Risiken für Menschenrechtsverletzungen bestehen.

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

Dieser Indikator ist für die Bundesdruckerei-Gruppe nicht relevant, da sie keine Standorte außerhalb der Europäischen Union betreibt.

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Dieser Indikator ist für die Bundesdruckerei-Gruppe nicht relevant, da der größte Teil der in der Lieferkette vorgelagerten Unternehmen in Deutschland ansässig ist, so dass strenge nationale Vorgaben und Gesetze in Bezug auf Menschenrechte eingehalten werden. Die Lieferanten der Bundesdruckerei-Gruppe verpflichten sich bei Vertragsunterzeichnung die für den jeweiligen Standort gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu befolgen. Gleichzeitig werden bei einem Gesamtauftragsvolumen von über 50.000 € Compliance-Checks durchgeführt.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

Dieser Indikator ist für die Bundesdruckerei-Gruppe nicht relevant, da der größte Teil der in der Lieferkette vorgelagerten Unternehmen in Deutschland ansässig ist, so dass strenge nationale Vorgaben und Gesetze in Bezug auf Menschenrechte eingehalten werden. Die Lieferanten der Bundesdruckerei-Gruppe verpflichten sich bei Vertragsunterzeichnung die für den jeweiligen Standort gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu befolgen. Gleichzeitig werden bei einem Gesamtauftragsvolumen von über 50.000 € Prüfungen durch Compliance Checks vorgenommen.