Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

Der Flughafen München Konzern übt seine Geschäftstätigkeit schwerpunktmäßig in Deutschland aus. Der Schutz der Menschenrechte ist hier gesetzlich verankert. Bei der Ausschreibung von internationalen Leistungen wird gewährleistet, dass nationale und internationale Gesetze und Übereinkommen Anwendung finden. Dies wird bei Vertragsabschluss nochmals dokumentiert. Für die Auswahl ihrer Geschäftspartner hat die im Auslandsgeschäft tätige Tochter, Munich Airport International GmbH, einen entsprechenden Prüfprozess für die Geschäftspartnerprüfung implementiert. Relevante Informationen wie die Auflistung in Sanktionslisten, Gesellschaftsstrukturen, Staatsbeteiligungen, politische Verwicklungen und öffentliche Berichterstattung werden standardisiert abgerufen; sofern die Umstände es erfordern, wird eine weitergehende individuelle Prüfung des Geschäftspartners vorgenommen. Zulieferer sind zudem verpflichtet, bestimmte vorgegebene Standards einzuhalten.  

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

Der Flughafen München Konzern übt seine Geschäftstätigkeit schwerpunktmäßig in Deutschland aus. Der Schutz der Menschenrechte ist hier gesetzlich verankert. Bei der Ausschreibung von internationalen Leistungen wird gewährleistet, dass nationale und internationale Gesetze und Übereinkommen Anwendung finden. Dies wird bei Vertragsabschluss nochmals dokumentiert.

Im Rahmen des Nationalen Aktionsplans (NAP) für Wirtschaft und Menschenrechte wurde Ende 2018,  eine interne Risikoanalyse durch Einzelgespräche angestossen. Nach Beendigung dieser Analyse und deren Auswertung ist in 2019 eine Prozessfestlegung innerhalb der Flughafen München GmbH geplant. Die Integration der Menschenrechts-Risiken in die allgemeine Chancen-/Risikenanalyse des Flughafens München zeigt den hohen Stellenwert des Themas im Unternehmen auf. Die Prozessfestlegung wurde auf Grund der Auswirkungen der Covid 19 Pandemie auf 2021 verschoben.

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Rechtliche Vorgaben bei der Beschaffung
Der Flughafen München Konzern ist als Sektorenauftraggeber im Bereich »Häfen und Flughäfen« tätig. Daher richtet sich die Beschaffung grundsätzlich nach dem Kartellvergaberecht. Bei öffentlichen Aufträgen erfolgt eine europaweite Ausschreibung nach verbindlichen vergaberechtlichen Vorgaben. Aufträge, die nicht unter das Kartellvergaberecht fallen, schreibt der Konzern in der Regel nach einem unternehmensspezifischen, formalisierten Verfahren aus. Bieter müssen bei der Angebotsabgabe die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bestätigen, um Gründe auszuschließen, die gegen eine Teilnahme am Kartellvergabe- oder Ausschreibungsverfahren sprechen. Zudem müssen sie verschiedene Nachweise über die Einhaltung von Qualitätssicherungs- und Umweltmanagementnormen erbringen.

Rund 4.300 Lieferanten sind für den Flughafen München Konzern tätig. Die Lieferantenstruktur ist 2020 im Vergleich zum Vorjahr relativ konstant geblieben. 96 Prozent des Beschaffungsvolumens des Flughafens fließt an Unternehmen, die ihren Sitz in Deutschland haben. Von diesen kommen wiederum 61 Prozent aus Bayern und 32 Prozent aus München und der Flughafenregion. Da der Flughafen München hauptsächlich von Geschäftspartnern aus der Region beliefert wird, sind die Transportwege kurz, und die CO2-Emissionen werden reduziert. Beispielsweise bezieht die Tochtergesellschaft Allresto das ganze Jahr über größtenteils saisonale Lebensmittel– fast alle stammen aus Bayern, gut die Hälfte aus der direkten Flughafenregion. Eine Beurteilung der Rahmenvertragspartner fand 2020 auf Grund der Folgen der Corona-Pandemie nicht statt.

Eine entsprechende Kennzahl wurde im Berichtszeitraum nicht erhoben, da 100% der wesentlichen und 99% der gesamten Lieferanten aus der Europäischen Union, der Schweiz und Großbritannien stammen.  

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

Für das Berichtsjahr 2020 sind keine negativen menschenrechtlichen Auswirkungen in der Lieferkette bekannt.