Leistungsindikator G4-HR1
Gesamtzahl und Prozentsatz der signifikanten Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder unter Menschenrechtsaspekten geprüft wurden.
Siehe GRI-Bericht 2015 S. 64
http://www.fraport.de/verantwortung --> Publikationen
Leistungsindikator G4-HR9
Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, die im Hinblick auf Menschenrechte oder menschenrechtliche Auswirkungen geprüft wurden.
Im Berichtszeitraum war keine der Beteiligungen Gegenstand einer Bewertung und/oder Folgenabschätzung hinsichtlich Menschenrechten. Siehe auch „Angaben zum Beteiligungsbesitz gemäß § 313 Absatz 2 HGB“ (Geschäftsbericht 2015, S. 194 ff.) Eine Angabe der Gesamtzahl der aktiven Beteiligungen des Fraport-Konzerns, sortiert nach Ländern, ist hier zu finden:
http://www.fraport.de/de/konzern/fraport-weltweit/beteiligungen.html.
Leistungsindikator G4-HR10
Prozentsatz neuer Lieferanten, die anhand von Menschenrechtskriterien überprüft wurden.
Im Berichtszeitraum wurden keine Verträge mit wesentlichen Zulieferern und Auftragnehmern aufgrund von Menschenrechtsaspekten abgelehnt oder kamen nur unter Aufnahme zusätzlicher Rahmenbedingungen zustande. Eine weitergehende Prüfung ist damit nicht erforderlich.
Leistungsindikator G4-HR11
Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative menschenrechtliche Auswirkungen in der Lieferkette und ergriffene Maßnahmen.
Keine Auswirkungen im Berichtsjahr festgestellt.