Leistungsindikator G4-HR1
Gesamtzahl und Prozentsatz der signifikanten Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder unter Menschenrechtsaspekten geprüft wurden.
Nachhaltigkeitsbericht 2016 S. 27, 28
Beschaffung
Für die Auswahl der Lieferanten hat die Deka nachhaltigkeitsbezogene Anforderungen sowohl an die Qualität der bezogenen Produkte und Leistungen als auch an die Unternehmensführung der Lieferanten und Dienstleister definiert. Zentrale Eckpunkte der unternehmensbezogenen Anforderungen sind in der Nachhaltigkeitserklärung fixiert, die die Lieferanten vor der Aufnahme der Geschäftsbeziehung unterzeichnen müssen. Das sind etwa 80 Prozent des Beschaffungsvolumens im strategischen Einkauf. Darin verpflichten sie sich unter anderem dazu, die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) einzuhalten. Per Ende 2016 hatten 240 Lieferanten die Erklärung unterzeichnet (2016 hat die Deka bei ca. 1.000 Lieferanten in 2016 Produkte und Leistungen bestellt. Darunter waren zahlreiche Kleinst- und Einmalbestellungen. Die Anzahl der Lieferanten mit signifikantem Umsatz liegt bei ca. 200).
Alle neuen Lieferanten sind verpflichtet, im Einkaufsportal der DekaBank Angaben zu ihren Standards und Leistungen im Umweltmanagement zu machen. Dadurch haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Beschaffung die Möglichkeit, entsprechende Aspekte bei den Verhandlungen mit den Lieferanten zu berücksichtigen. Im Jahr 2016 wurden insgesamt 33 neue Lieferanten anhand von umweltbezogenen Kriterien überprüft, davon 30 im Bereich Beratung / Personal / IT und drei im Bereich Waren / Logistik.
siehe diesbezüglich auch Kriterium 17
Leistungsindikator G4-HR9
Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, die im Hinblick auf Menschenrechte oder menschenrechtliche Auswirkungen geprüft wurden.
alle Standorte wurden untersucht
Leistungsindikator G4-HR10
Prozentsatz neuer Lieferanten, die anhand von Menschenrechtskriterien überprüft wurden.
alle neuen Lieferanten werden über die Zeichnung der Lieferantenerklärung überprüft.
Leistungsindikator G4-HR11
Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative menschenrechtliche Auswirkungen in der Lieferkette und ergriffene Maßnahmen.
Nachhaltigkeitsbericht 2016, S.9:
Im Berichtszeitraum wurden keine Beschwerden in Bezug auf ökologische oder menschenrechtliche Auswirkungen oder zum Thema Korruption über formelle Verfahren eingereicht.