Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

Die NürnbergMesse führte 2021 keine Investitionen durch, die unter Menschenrechtsaspekten zu prüfen gewesen wären.

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

Die Überprüfung des Geschäftsstandortes in Nürnberg wurde 2021 ohne registrierte Fälle von Menschenrechtsverletzungen durchgeführt. Für ausländische Standorte ist eine solche Überprüfung zukünftig geplant.

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Im Berichtsjahr 2021 fand noch keine Überprüfung neuer Lieferanten im Hinblick auf soziale Kriterien statt. Wie wir runter Leistungsindikator 17 berichtet haben, ist die Sicherstellung von werte- und normbasiertem Handeln bei unseren Partnern und Lieferanten das erklärte Ziel der NürnbergMesse. So werden wir voraussichtlich im Jahr 2022 unseren neuen Lieferantenkodex in das Beschaffungssystem der NürnbergMesse einbinden, um die Standards und Praktiken rechtsverbindlich zu verankern, deren Einhaltung wir von unseren Vertragspartnern erwarten.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

Damit es uns gelingt die von unseren Partnern erwarteten hohen sozialen, ökologische und Governance-Standards in unserer Lieferkette zu gewährleisten, werden wir die internen Prozesse zur Prüfung unserer Geschäftspartner erweitern und unter anderem risikobasierte Sanktionslistenprüfungen durchführen.