Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

Auf Grund unserer, in der DACH-Region fokussierten, Arbeit wurden im Berichtszeitraum keine entsprechenden Vereinbarungen getroffen.

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

Für den Berichtszeitraum wurde keine strukturierte Prüfung durchgeführt, die außerhalb der gesetzlichen Vorgaben liegt. In 2023 wird eine Nachhaltigkeitsstrategie entwickelt, in dieser wird auch festgelegt, ob und wenn ja, wie eine strukturierte Prüfung hinsichlich der Menschenrechtsaspekte erfolgt. 

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Für den Berichtzeitraum erfolgte keine strukturierte Prüfung der Lieferanten auf soziale Kriterien. Auch hierfür wird in der Nachhaltigkeitsstrategie in 2023 festgelegt, ob und wenn ja, wie eine Bewertung der Lieferanten erfolgt.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

Für den Berichtszeitraum erfolgte keine strukturierte Prüfung der Lieferkette auf soziale Auswirkungen. Hier ist ebenfalls auf die zu erstellende Nachhaltigkeitsstrategie in 2023 zu verweisen. Diese wird festlegen, ob und wenn ja, wie eine Überprüfung zu erfolgen hat.