Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

Es wurden keine Investitionen getätigt.

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

Unternehmenssitz ist Heidelberg.

Weitere Standorte existieren nicht.

Aufgrund der Lage des Unternehmenssitzes ist eine gesonderte Prüfung der Menschenrechtssituation nicht angezeigt.

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Da das Unternehmen erstmals einen Nachhaltigkeitsbericht erstellt kann hierzu keine Auskunft erstellt werden.

Allerdings ist es Bestandteil der Unternehmensphilosophie, im Rahmen eines repektvollen Miteinander, entsprechende Lieferanten auszuwählen, die die Ansprüche an Qualität und Nachhaltigkeit aus Sicht des Unternehmes erfüllen.

Mit Erstellung dieses vorliegenden Berichts wird das Bewusstsein des Unternehmens geschärft, um die künftige Auswahl weiterer Lieferanten besser anhand der Nachhaltigkeitskriterien umzusetzen.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

Im wesentlichen hat das Unternehmen ca. 15 feste Lieferanten. Ein Unternehmen wird derzeit dahingehend beobachtet, wie dort die Wahrung und Umsetzung der Menschen- und Arbeitsrechte in Zukunft umgesetzt wird.

Das Ergebis wird voraussichtlich im folgenden Bericht Berücksichtigung finden.

Bislang waren keine Entscheidungen in Bezug auf den Bestand der Geschäftsbeziehung zu treffen.