Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

Es bestehen keine Investitionsvereinbarungen, die Menschenrechtsklauseln enthalten.

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

Der Produktionsstandort von Barnhouse befindet sich in Deutschland und stellt somit kein Risikoland gemäß amfori BCSI dar. Daher wurde auf eine Prüfung der menschenrechtlichen Folgeabschätzung verzichtet.

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Die Einhaltung von Sozialstandards in der Lieferkette hat höchste Priorität. Daher werden vor Aufnahme eines neuen Lieferantens die Einhaltung des Barnhouse Kodex geprüft und bewertet. Ein Lieferant kann nur aufgenommen werden, wenn die Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards gewährleistet werden.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

Alle Lieferanten werden regelmäßig auf verschiedene Parameter geprüft. Soziale Aspekte darunter die Einhaltung der Menschenrechte sind wesentlicher Bestandteil dieser Prüfung.

Darüber hinaus werden die Herkunftsländer der Rohwaren gemäß BSCI-Risikoklassifizierung bewertet. Bei Rohwaren aus definierter Risikoherkunft soll eine geeignete Zertifizierung zum Nachweis der Nachhaltigkeitsgrundsätze von Barnhouse (entsprechend Barnhouse Policy Standards) bestätigt werden. Kann der Lieferant die Einhaltung der Policy nicht gewährleisten, wird nach einem alternativen Lieferanten gesucht. Gibt es keinen alternativen Lieferanten, werden Übergangsfristen mit einer maximalen Dauer von zwei Jahren zum Nachweis der Policy gewährt.

Verstoßen Rohwaren oder Lieferanten gegen die vereinbarten Spezifikationen oder die Barnhouse Policy, werden notwendige Sofortmaßnahmen sowie Korrekturmaßnahmen eingeleitet. Dabei wird die Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen überwacht. Bei schwerwiegenden oder häufigeren Verstößen gegen Qualitäts-, Umwelt- oder Sozialvorgaben ergreifen wir Konsequenzen bis hin zur Kündigung des Geschäftsverhältnisses.

Barnhouse bezieht seine Rohwaren nur von Lieferanten innerhalb Europas. Hier sind keine bisher keine Menschenrechtsverletzungen bekannt. Über die Forderung von Sozialzertifizierungen in der Wertschöpfungskette werden soziale Risiken minimiert und von unabhängigen Auditoren geprüft.