Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.
b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.
Circa 90 % unserer Beschaffungsverträge mit Lieferanten und Dienstleistern und unserer Ausschreibungen enthalten Menschenrechtsklauseln. Circa 90 % der Geschäftspartner werden zudem auch über einen Code of Conduct zur Einhaltung von Menschenrechten verpflichtet.
Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.
Unsere Betriebsstätten im Inland und Ausland werden nicht mittels externer Audits auf die Einhaltung der Menschenrechte geprüft. Unsere Mitarbeitende prüfen stichprobenartig bei ihren Besuchen vor Ort die Einhaltung der internen und externen Standards und Verhaltensnormen, auch zur Einhaltung der Menschenrechte. Bei 100% aller Betriebsstätten (Büros in den Projektländern), die besucht wurden, fand die stichprobenartige Prüfung statt.
Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.
Neue Lieferanten werden durch unsere Beschaffungsverträge mit den dort enthaltenen Menschenrechtsklauseln auf die Einhaltung von sozialen Kriterien verpflichtet. Wir prüfen zudem, ob Geschäftspartner sich über unseren Code of Conduct auf die Einhaltung von Menschenrechten verpflichtet haben.
Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.
b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.
c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.
d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.
e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.
a. Rund 90 % der Bestandslieferanten werden durch unsere Beschaffungsverträge mit den dort enthaltenen Menschenrechtsklauseln auf die Einhaltung von sozialen Kriterien verpflichtet. Wir prüfen zudem, ob alle Geschäftspartner sich über unseren Code of Conduct auf die Einhaltung von Menschenrechten verpflichtet haben.
b. Negative soziale Auswirkungen sind uns zu keinem Lieferanten bekannt. Ein derartiger Prüfprozess wird noch nicht durchgeführt.
c. Negative soziale Auswirkungen in unserer Lieferkette sind uns nicht bekannt. Ein derartiger Prüfprozess wird noch nicht durchgeführt.
d. Punktuell werden Dienstleister in Deutschland hinsichtlich der sozialen Auswirkungen überprüft. Aufgrund von bekannt gewordenen negativen Auswirkungen hinsichtlich der Wahrung von Arbeitnehmerrechten wurde ein Unternehmen diesbezüglich angesprochen und aufgefordert, Verbesserungsmaßnahmen einzuführen.
e. Mit keinem Lieferanten wurde die Geschäftsbeziehung beendet.