Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.
b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.
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Leistungsindikatorset der Global Reporting Initiative (GRI): Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen |
- Dieser Indikator besitzt für unser Unternehmen keine Relevanz.
- Wir nutzen keine entsprechenden Investitionsvereinbarungen oder -verträge.
Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.
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Leistungsindikatorset der Global Reporting Initiative (GRI): Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten |
- Dieser Indikator besitzt für unser Unternehmen keine Relevanz.
- Wir betreiben ausschließlich Standorte in Deutschland.
Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.
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Leistungsindikatorset der Global Reporting Initiative (GRI): Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten |
- Die Zusammenarbeit mit Lieferanten und Dienstleistern hält sich in begrenztem Rahmen (3%), sodass die Prüfung der Zusammenarbeit in direkter Absprache erfolgt.
- Bei der Beauftragung von UnterauftragnehmerInnen legen wir Wert auf die Unterstützung kleiner Unternehmen aus dem regionalen Umfeld.
Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.
b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.
c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.
d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.
e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.
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Leistungsindikatorset der Global Reporting Initiative (GRI): Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette |
- Unsere Lieferkette ist überschaubar und dient vor allem der Umsetzung von Beschaffungsvorgängen für den Büroalltag. Daher können wir auf die sozialen Auswirkungen in der Lieferkette keine Aussage treffen.