Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

 
Die hanova übt ihre Geschäftstätigkeit ausschließlich in der Region Hannover aus. Durch die strenge Gesetzgebung in Deutschland und in der EU ist das Risiko für die Nichteinhaltung von Menschenrechtsaspekten bei Investitionsvereinbarungen und -verträgen sehr gering. Die sich in der Erstellung befindlichen Leitlinien berücksichtigen zukünftig auch die Grundsätze des UN Global Compact, den ILO- Konventionen, auf der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, auf den UN-Konventionen über die Rechte des Kindes und zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung von Frauen sowie auf den OECD-Richtlinien für internationale Unternehmen.
 

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

Die Geschäftstätigkeit des Konzerns ist vorwiegend auf die Region Hannover beschränkt. Für alle Betriebsstätten gelten die strengen nationalen Gesetze und Vorschriften in Bezug auf Menschenrechte. Von einer zusätzlichen Prüfung durch das Risiko- und Compliance-Management-System wird daher abgesehen.

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Bei allen neuen Lieferanten wird eine Eignungsprüfung entsprechend der Vertragsbedingungen durchgeführt (100 Prozent). Diese enthalten neben Anforderungen an die finanzielle Zuverlässigkeit von neuen Lieferanten auch das soziale Kriterium einer Tariftreueerklärung. Die Lieferanten verpflichten sich bei Vertragsunterzeichnung zur Einhaltung dieser Vorgaben. 
 
Aufgrund der Zusammenarbeit mit Partnern, welche bei Vertragsabschluss deutschen Rechtsvorschriften unterliegen, wird die fortlaufende gesonderte Überwachung dieses Indikators als nachranging betrachtet und daher nicht erhoben.
 

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

Den Lieferanten und Bauleistenden ist es aufgrund der Komplexität der globalen Lieferketten nicht möglich, mit hinreichender Sicherheit Aussagen zu den sozialen Auswirkungen in der Lieferkette zu treffen. Erhebliche tatsächliche oder potenzielle negative Auswirkungen in der Lieferkette sind aber nicht bekannt. Maßnahmen wurden daher nicht ergriffen.