Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

Nach Berliner Vergaberecht werden grundsätzlich soziale sowie umweltverträgliche Aspekte von zukünftigen Vertragspartnern abgefragt. Verstöße unserer Vertragspartner hierhingehend sind uns grundsätzlich nicht bekannt. Bei Vergaben an Dienstleister aus Ländern außerhalb der EU gelten die Normen des jeweiligen Landes.

Beschaffungen bis zu einem Beschaffungswert < 1.000 EUR werden gemäß Unterschwellenvergabeverordnung UVgO (seit 2020) unter Einhaltung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit durch die Fachbereiche ohne ein dezidiertes Vergabeverfahren durchgeführt. Soziale sowie umweltverträgliche Aspekte werden dort von zukünftigen Vertragspartnern nicht abgefragt, dies erfolgt nur für einen Anteil < 100% aller Beschaffungen.

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

Als Unternehmen, das den gesetzlichen Normen in Deutschland unterliegt, prüfen wir die Einhaltung der Menschenrechte nicht gesondert. 

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Über die Festlegungen und vorgegebenen Prozessschritte unserer Beschaffungsrichtlinie hinaus werden Dienstleister von uns nicht auf die Einhaltung der geforderten sozialen und Umwelt-Aspekte überprüft.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

Zu ggf. negativen sozialen Auswirkungen bei von Berlin Partner unter Vertrag genommenen Dienstleistern erlangen wir keine Kenntnis.