Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

GRI 412-3: Erhebliche Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden

Als Unternehmen, das die Freie und Hansestadt Hamburg als Hauptgesellschafterin hat, ist die VHH aufgefordert, das Hamburgische Vergabegesetz (HmbVgG) analog anzuwenden. Dieses Vergabegesetz beinhaltet einen Schwerpunkt zum Thema Menschenrechte. Die gesetzlichen Vorgaben haben in den Einkaufsrichtlinien der VHH Berücksichtigung gefunden. Die Gesamtzahl aller „erheblichen Investitionsvereinbarungen“ wird nicht erhoben.

Die VHH hat noch keine Definition zu „erheblichen Investitionen“ festgelegt, sodass keine konkreten Zahlen erhoben werden können.

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

GRI 412-1: Betriebsstätten, an denen eine Prüfung auf die Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgeabschätzung durchgeführt wurde

Die Einhaltung der Menschenrechte wird bei der VHH in allen Betriebsstätten im innerbetrieblichen Kontext sichergestellt. Die Menschenrechte werden in Verbindung mit dem Aufgabenbereich des Einkaufs eingehalten. Alle Betriebsstätten werden vom Ausschuss für Arbeitssicherheit geprüft.

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

GRI 414-1: Neue Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden

Die Auswahl neuer Lieferanten erfolgt entweder im Rahmen einer Ausschreibung oder bei geringwertigen Beschaffungen nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Die sozialen Kriterien werden – sofern eine Einflussnahme möglich ist – durch die VHH als Mindestanforderung vorgegeben. Eine Auswahl im Sinne eines Rankings erfolgt nicht.


Der Mindestlohn wird bereits aufgrund der gesetzlichen Vorgaben bei förmlichen Ausschreibungen berücksichtigt. Auch bei formlosen Vergaben wird der Mindestlohn als zwingende Vorgabe eingefordert. Bei anderen Beschaffungsvorgängen wird der Mindestlohn durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder ein Verweis auf entsprechende Gesetze berücksichtigt. Die VHH verfügt über keine Auswertung, aus der sich der prozentuale Anteil entnehmen lässt. Es kann jedoch von einer weitestgehend flächendeckenden Berücksichtigung ausgegangen werden. Anderweitige soziale Kriterien wurden bisher nicht zur Auswahl der Lieferanten herangezogen.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

GRI 414-2: Negative soziale Auswirkungen in der Lieferkette und ergriffene Maßnahmen

Erhebliche tatsächliche oder potenzielle negative soziale Auswirkungen in der Lieferkette im Berichtszeitraum sind nicht bekannt. Der VHH sind bislang keine Verdachtsfälle oder Missstände bekannt, in denen Lieferanten gegen die Verpflichtungen zur Zahlung des Mindestlohnes verstoßen haben.