Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

Die HMC hält sich als öffentliches Unternehmen an alle rechtlichen Auflagen der Freien und Hansestadt Hamburg. Zu den geltenden menschenrechtsrelevanten Gesetzen und Verordnungen zählen z. B. die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO), das Mindestlohngesetz (MiLoG) oder das Hamburgische Vergaberecht (HmbVgG). Bereits seit 1999 beschäftigt die HMC eine Datenschutzbeauftragte.

Mit Inkrafttreten des MiLoGs vergibt die HMC als Beteiligungsunternehmen der FHH öffentliche Aufträge über Bauleistungen und andere Dienstleistungen sowie Dienstleistungskonzessionen gemäß § 3 des Hamburgischen Vergabegesetzes (HmbVgG) nur an Auftragnehmende, die sich bei der Angebotsabgabe entsprechend verpflichten. Zuletzt wurde 2019 eine Stichpunktprüfung der Vergabe einzelner Dienstleistenden für die Jahre 2017/18 durch die interne Revision durchgeführt. Nach Durchführung der Prüfung der Vergaben konnte deren grundsätzliche Ordnungsmäßigkeit festgestellt werden. Im Ergebnis wurde deshalb eine „Eigenerklärung zum Mindestlohn“ als verbindliche Klausel Vertragsbestandteil statt – wie zuvor – ein separates Standarddokument. Die Vertragsparteien wurden zudem gebeten, entsprechende Nachweise/Belege vorzulegen. Dem sind 80 % nachgekommen. Eine Prüfung erfolgt regelmäßig.

Eine Eigenerklärung der HMC selbst wurde auf der Internetseite der HMC unter „Das Unternehmen/Corporate Social Responsibility/Mindestlohn“ veröffentlicht.

Die HMC führte 2020 keine Investitionen durch, die unter Menschenrechtsaspekten hätten geprüft werden müssen.

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

Die HMC betreibt lediglich einen Geschäftssitz (Messeplatz 1 in 20357 Hamburg) und keine weiteren Betriebsstätten. Bezüglich der Prüfung siehe auch GRI SRS-412-3.

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Soziale Kriterien werden bei der Auswahl von Dienstleistungen bewertet.

Bei Werk- und Dienstleistungsverträgen müssen neue Vertragspartner und -partnerinnen eine Freistellungserklärung/Eigenerklärung zum Mindestlohn ausfüllen und unterschreiben.

2019 wurde von der Internen Revision geprüft, ob alle Vertragspartner eine entsprechende Erklärung abgegeben haben. Sie wurden zudem gebeten, entsprechende Nachweise/Belege vorzulegen. Dem sind 80 % nachgekommen. Siehe auch GRI SRS-412-3.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

Die HMC richtet sich nach dem „Leitfaden für umweltverträgliche Beschaffung“ der Stadt Hamburg.

Entsprechend achtet sie bereits bei der Auswahl möglichst auf regionale Dienstleistungsunternehmen (z. B. Catering oder Büromaterialien), soweit dies wirtschaftlich vertretbar ist. Zudem wurden zuletzt 2019 die Servicepartner der HMC mit mehrjährigen Verträgen (z. B. für Reinigung, Standbau, Sicherheit, etc.) nach ihren Nachhaltigkeitsstrategien befragt.

Dabei wurden keine negativen sozialen Auswirkungen festgestellt.