Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

pfadwechsel hat keine Investitionsvereinbarungen. Daher ist dieser Aspekt nicht relevant

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

Es gibt keine Standorte außerhalb des Münsterlandes. Daher ist dieser Aspekt nicht relevant.

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Mit Start der Geschäftstätigkeit im Jahr 2020 wurden erstmalig Lieferverträge geschlossen. Bei der Wahl der Dienstleister (Erstellung und Hosting der Homepage, Versicherungs- und Bankdienstleistung) wurden ausschließlich Lieferanten in die Auswahl einbezogen, die unsere spezifischen Beschaffungskriterien (s. Nachhaltigkeitsstrategie) erfüllen oder Nachhaltigkeitsstandards erfüllen. Aufgrund unserer geringen Größe war es uns allerdings nicht möglich, Vorort-Audits o. ä. zur Überprüfung durchzuführen. Daher wurde auf Basis der Aussagen auf der jeweiligen Homepage und in den Vertragsbedingungen entschieden. 

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

Bei keinem der final ausgewählten Lieferanten und Dienstleister konnten tatsächliche oder potenzielle negative soziale Auswirkungen festgestellt werden.