Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

Die Geschäftstätigkeit der ZAK ist auf die Stadt und den Landkreis Kaiserslautern sowie die Partnerschaftskommunen zur Behandlung und Entsorgung des Bioabfalls beschränkt. Es bestehen keine Investitionsvereinbarungen und -verträge, bei denen Risiken auf Menschenrechtsverletzungen bestehen. Somit erachten wir eine Prüfung nicht als notwendig.

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

Alle Standorte der ZAK befinden sich in Kaiserslautern und unterliegen somit der deutschen Gesetzgebung in Bezug auf Menschenrechte. Auf eine Prüfung über das bestehende Compliance-Managementsystem hinaus wird verzichtet.

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Im Bereich der abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten arbeiten wir nur mit zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben zusammen. Unsere Dienstanweisung für die Beschaffung regelt weitere Kriterien für die Beauftragung von Lieferanten.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

99 Prozent unserer beschafften Produkte und Dienstleistungen stammen aus Deutschland, wo strenge Gesetzgebungen zu sozialen Standards herrschen. Als öffentliches Unternehmen sind wir an das Beschaffungs- und Vergaberecht gebunden. Eine Prüfung nach sozialen Kriterien bei Lieferanten findet derzeit nicht statt.