Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

Das Unternehmen ist nicht in Schwellen- oder Risikoländern, die eine Gefährdung der  Menschenrechte vermuten lassen bzw. dafür bekannt sind, tätig und nimmt hier auch keine Investitionen vor.

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

Das Unternehmen hat keine Betriebsstätte in Schwellen- oder Risikoländern, die eine Gefährdung der Menschenrechte vermuten lassen oder dafür bekannt sind. Der Unternehmenssitz ist in Deutschland.

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

In 2018 gab es einen neuen Lieferanten (4%), der als inhabergeführter Betrieb mit 3 Mitarbeiter*innen (incl. Inhaber) seinen Sitz in Darmstadt hat und regional tätig ist. Dieser Betrieb ist uns aber bereits mehrere Jahre bekannt aus einer zuverlässigen und vertrauensvollen Zusammenarbeit im Rahmen einer anderen Tätigkeit. Das Einkaufsvolumen beträgt 2%. SUSTAINABILITY PARTNER geht hier von der Einhaltung des deutschen Rechts und nationalen Standards aus.

Siehe auch https://sustainability-partner.de/nachhaltigkeitsberichte/

In 2020 wurde ein weiterer neuer Lieferant aufgenommen, der nachgewiesenermaßen nachhaltig agiert.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

SUSTAINABILITY PARTNER hat ungefähr 25 Lieferanten. 50% der Lieferanten von SUSTAINABILITY PARTNER sind aufgrund der Regionalität hinsichtlich eventueller negativer sozialer Auswirkungen einschätzbar.

Weitere 40% der Lieferanten können aufgrund von Siegeln, Zertifizierungen oder Verhaltenskodizes daraufhin eingeschätzt werden, dass keine negativen sozialen Auswirkungen bestehen.

2018 war ein Unternehmen auf dem Prüfstand, welches dafür bekannt ist, der Gründung von Betriebsräten entgegenzuwirken. Aufgrund dessen wurde der Bezug bei diesem Lieferanten auf ein Minimum reduziert.