Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

Ein wachsender Teil der Mittel der Kindernothilfe wird durch Spenden und Sponsoring-Zuwendungen von Unternehmen generiert. Aus Basis von Leitlinien für die Kooperation mit Unternehmen wird je nach Art der Zusammenarbeit (Kooperation, Sponsoring, Höhe der Spende, Dienstleitung z.B. im Bereich Kindesschutz) das Unternehmen neben dem Unternehmenszweck auch auf Verstöße gegen Menschenrechte oder Korruptionsfälle geprüft. Die Leitlinien sind angelehnt an die Anlagerichtlinien der Kindernothilfe, die wiederum den Richtlinien der Evangelischen Kirche Deutschlands und dem Nachhaltigkeitsfilter der Bank für Kirche und Diakonie (KD-Bank) entsprechen. Im Jahr 2019 wurde eine ins Auge gefasste Unternehmenskooperation mit Hinblick auf mögliche Menschenrechtsverletzungen nicht begonnen. Aufgrund der geringen Anzahl von Investitionsvereinbarungen erfolgt aus Datenschutzgründen keine weitere Angabe.

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

Prüfungen der Kindernothilfebüros in den Partnerländern erfolgt kontinuierlich, i.d.R. sogar jährlich im Hinblick Finanzadministration, Wirkung der Programme und dabei insbesondere auf die Auswirkung zur Verbesserung von Kinderrechten. Es findet keine spezifische Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechten im Büro selbst statt, es wird allerdings sicher gestellt, dass lokales Recht (insbesondere lokales Arbeitsrecht) und damit auch die Menschenrechte berücksichtigt und angewandt werden Es liegen allerdings keine Erkenntnisse zu Menschenrechtsverletzungen vor.

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Keine, da einzelne Lieferanten eine zu geringe Bedeutung im Geschäftsmodell der Kindernothilfe haben.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

Aufgrund des Geschäftsmodells der Kindernothilfe haben Lieferanten keine signifikanten Anteile an den Produkten der Kindernothilfe. Daher gibt es keine Überprüfungen. Beendete Geschäftsbeziehungen wegen erheblicher sozialer Auswirkungen sind nicht bekannt.