Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

Es besteht aufgrund der regionalen Ausrichtung von Investitionen keine Geschäftstätigkeit mit dem Risiko der Verletzung von Menschenrechten. Diese beschränken sich auf Deutschland und wenige EU-Staaten. Daher werden Investitionsvereinbarungen nicht systematisch auf Menschenrechtsaspekte hin überprüft.

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

ASSMANN produziert ausschließlich am Standort Melle in Deutschland. Die für den Standort geltenden Rechtsvorschriften werden regelmäßig in Compliance-Audits überprüft und aktualisiert und gehen weit über die von den Vereinten Nationen formulierten Menschenrechte hinaus. Die Einhaltung wird neben behördlichen Kontrollen auch in externen Auditierungen, wie ISO14001, PEFC und der FEMB Level-Zertifizierung sichergestellt.

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Es besteht keine Geschäftstätigkeit mit dem Risiko der Verletzung von Menschenrechten. ASSMANN hat einen Verhaltenskodex für Lieferanten erstellt, der die Themengebiete Legal Compliance, ILO-Kernarbeitsnormen, Gesundheits- und Arbeitsschutz, Umweltschutz und grundsätzliches ethisches Handeln umfangreich behandelt und hohe Standards setzt. Dieser ist von allen Lieferanten zu unterzeichnen oder ein vergleichbarer eigener Verhaltenskodex, der mindestens ein Bekenntnis zu den ILO-Kernarbeitsnormen und der Einhaltung geltender Rechtsvorschriften enthält, zu übermitteln. Die Rückmeldequote der zum Jahresende 2018 aktiven Lieferanten liegt bei ca. 94%. Hier verfolgt ASSMANN einen kooperativen Ansatz, in dem die Zusammenarbeit mit Lieferanten nicht grundsätzlich beendet wird, wenn diese Bedenken haben, sich zum Kodex zu bekennen. Stattdessen wird mit ihnen erarbeitet, ob sie die geforderten Aspekte bereits einhalten oder wie sie ihre Prozesse entsprechend anpassen können. Als letztes Mittel wird aber auch die Beendigung der Zusammenarbeit nicht ausgeschlossen. Die Einhaltung wird in Lieferantenaudits stichprobenartig überprüft und fließt in die interne Lieferantenbewertung ein. Von allen der in 2018 neu aufgenommenen Lieferanten liegt ein unterschriebener Verhaltenskodex vor und die entsprechenden Betriebe wurden vor Aufnahme der Lieferantenbeziehung in einer Begehung überprüft.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

Der Verhaltenskodex für Lieferanten (siehe Ausführungen zu GRI SRS-414-1) ist von allen Lieferanten zu unterzeichnen oder ein vergleichbarer eigener Verhaltenskodex zu übermitteln. 126 aktive Lieferanten wurden anhand der Rückmeldungen überprüft und auf Basis der bisherigen Lieferantenaudits und der Herkunft der Lieferanten konnten keine erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen bei den überprüften Lieferanten ermittelt werden.
Die Lieferanten verpflichten sich, die im Verhaltenskodex formulierten Anforderungen auch in die weitere Lieferkette zu tragen.
Da Holz den wesentlichen Anteil an ASSMANN-Produkten ausmacht, führt ASSMANN das PEFC-Zertifikat und beschafft für seine melaminholzbeschichteten Möbel ausschließlich PEFC oder FSC zertifiziertes Holz. Bei beiden Zertifikaten handelt es sich um Lieferkettenzertifikate mit integrierter Chain of Custody und da beide die Einhaltung von sozialen Standards beinhalten, können wir davon ausgehen, dass die gesamte Lieferkette im Beschaffungsbereich Holz extern überprüft ist und keine erheblichen negativen sozialen Auswirkungen vorhanden sind.
In anderen Produktgruppen hat über das Bekenntnis im Verhaltenskodex, die enthaltenen Anforderungen auch in die Lieferkette zu tragen, keine weitergehende Überprüfung der Lieferkette stattgefunden.
Insgesamt konnte keine Geschäftstätigkeit mit dem Risiko der Verletzung von Menschenrechten festgestellt werden.