Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

Bisher werden keine Investitionsvereinbarungen und -verträge mit Menschenrechtsklauseln versehen oder auf Menschenrechtsaspekte hin überprüft, da wir grundsätzlich keine Investitionen in Finanzanlagen und in fremde Geschäftsmodelle tätigen.  

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

Dadurch, dass sich alle Geschäftsstandorte in Deutschland befinden, werden dort auch keine Prüfungen auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt.

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Bisher werden keine Lieferanten anhand von sozialen Kriterien überprüft. Unser Lieferantenmanagement wollen wir zukünftig systematisch auf Nachhaltigkeit hin ausbauen. Seit Januar 2019 erhalten unsere Lieferanten und Dienstleister unseren Verhaltenskodex zusammen mit einem Self-Assessment-Fragebogen. Bis 2020 soll dadurch Transparenz über NH-Strukturen und Prozesse bei unseren Lieferanten entstehen. Wir arbeiten mit namhaften Lieferanten zusammen, die durch ihr Nachhaltigkeitsmanagement ausgezeichnet und zertifiziert sind.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

Unser Lieferantenmanagement wollen wir zukünftig systematisch auf Nachhaltigkeit hin ausbauen. Als Vorstufe dokumentieren wir für 2018 unsere Lieferketten und formulieren, welchen Anspruch wir an Lieferketten stellen. Daher können wir bisher keine konkreten Aussagen darüber treffen, welche sozialen Auswirkungen in der Lieferkette auftreten.