Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

Das Unternehmen achtet im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit die international anerkannten Menschenrechte und die geltenden Arbeits- und Sozialstandards. Alle Geschäftsführer, Führungskräfte und Mitarbeiter der riha-Gruppe handeln entsprechend dieser Grundsätze. Geschäftspartner, die gegen diesen Verhaltenskodex verstoßen, werden von uns nicht akzeptiert. Jeder Verstoß kann zur sofortigen Einstellung der Geschäftsbeziehung führen. Alle Geschäftspartner werden verpflichtet, unverzüglich über Verstöße seitens ihrer Sublieferanten gegen diese Regelungen zu informieren.

Relevante Investitionsvereinbarungen, die Menschenrechtsklauseln und Menschenrechtsaspekte betreffen wurden nicht getätigt.

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

Die Standorte der riha Wesergold Getränke GmbH unterliegen der nationalen Gesetzgebung in Deutschland. Der Leistungsindikator GRI SRS-412-1 wird als nicht wesentlich betrachtet.

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Alle Rohwarenlieferanten unterliegen dem Prozess der Lieferantenzulassung. In diesem Zuge werden soziale Aspekte geprüft. Alle neuen Lieferanten (100%) werden in Bezug auf soziale Kriterien bewertet.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

Siehe GRI SRS-414-1.
Im Rahmen von Lieferantenaudits und Mitarbeit in der CSR-Gruppe des AIJN werden Schwerpunkte in der Lieferkette der Rohware betrachtet.
Lieferanten für Rohware sind vorzugsweise Teilnehmer am freiwilligen Kontrollsystem der SGF und
werden in Bezug auf Nachhaltigkeit von unabhängigen Inspektoren geprüft.