Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

Die Berentzen-Gruppe behält sich das Recht vor den Indikator 412-3 nicht zu berichten, da er für uns als Unternehmen mit überwiegenden Standorten in Europa keine Relevanz hat.

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

Drei von fünf Standorten wurden im Geschäftsjahr 2020 im Rahmen des Sedex Members Ethical Trade Audits einer Überprüfung unterzogen.

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Eine Bewertung der Lieferanten anhand sozialer Kriterien erfolgt bisher nicht. Die Einhaltung des Berentzen Lieferanten-Kodex ist jedoch für alle Lieferanten verbindlich. Beim Abschluss von Neuverträgen wird der Lieferantenkodex als Vertragsbestandteil berücksichtigt. Bei den bestehenden Vertragspartnern wird sukzessive die schriftliche Bestätigung des Lieferantenkodex eingefordert.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

Eine Überprüfung der sozialen Auswirkungen unserer Lieferanten erfolgt aus kapazitären Gründen bisher nicht. Die Einhaltung des Berentzen Lieferanten-Kodex ist jedoch für alle Lieferanten verbindlich. Beim Abschluss von Neuverträgen wird der Lieferantenkodex als Vertragsbestandteil berücksichtigt. Bei den bestehenden Vertragspartnern wird sukzessive die schriftliche Bestätigung des Lieferantenkodex eingefordert. Im Berichtsjahr sind uns keine konkreten Verstöße gegen den Lieferantenkodex bekannt.