Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

EWR ist ein regionaler Energiedienstleister. Die Geschäfte sind auf nationale Ebene begrenzt. Der Unternehmensschwerpunkt liegt auf Dienstleistungsprodukten. Aus diesem Grund bestehen keine Investitionsvereinbarungen, die geprüft werden müssen.

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

EWR unterhält keine Standorte außerhalb Deutschlands. Aus diesem Grund gibt es keine Notwendigkeit, Geschäftsstandorte auf Einhaltung der Menschenrechte zu überprüfen.

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Eine Lieferantenselbstauskunft wurde in das Lieferantenmanagement implementiert und enthält entsprechende Abfragen zur sozialen Aspekten von Nachhaltigkeit.
Über den Rücklauf erhebt EWR derzeit keine Statistik. Neue Lieferanten werden zwar mit der Lieferantenselbstauskunft abgefragt, deren Rücklauf ist sehr spärlich, oder teilweise unvollständig ausgefüllt. Das Lieferantenmanagement soll zukünftig weiter digitalisiert werden.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

Weiterhin sind keine Auffälligkeiten erkennbar.