Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

Wir haben im Berichtszeitraum keine entsprechenden Investitionsvereinbarungen getroffen.

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

Mit unseren einzigen Standort in Bayern halten wir diesen Aspekt für nicht relevant und die Gefahr von Menschenrechtsverletzungen für nicht gegeben.

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

In unseren Einkaufsbedingungen legen wir unter §11 fest: „Der Lieferant gewährleistet, dass im Zusammenhang mit seiner Lieferung keine Rechte Dritter innerhalb der Bundesrepublik Deutschland verletzt werden.“

Als kleines Unternehmen ist es uns nicht möglich, die Arbeitsbedingungen in den Ursprungsländern zu kontrollieren oder zu beeinflussen. Wir sind auf die Aussagen und Angaben unserer Lieferanten angewiesen. In unserer Lieferantenbewertung bewerten wir jedoch die Themen "Compliance, Menschenrechte, Umgang mit natürlichen Ressourcen", so dass z. B. Lieferanten mit einer Nachhaltigkeitsstrategie, klaren Bekenntnissen zum Schutz von Menschen und natürlichen Ressourcen und nachprüfbaren Maßnahmen zum Schutz von Mensch und Umwelt bevorzugt ausgewählt werden.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

Siehe Antwort auf Indikator GRI SRS-414-1.