Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.
b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.
Im Rahmen der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor wurden harmonisierte Vorschriften für Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater über Transparenz bei der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken und Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen in ihren Prozessen und bei der Bereitstellung von Informationen über die Nachhaltigkeit von Finanzprodukten festgelegt.
Primäres Ziel des Anlagemanagements der DEVK ist seit jeher die ökonomische Nachhaltigkeit, um die Verpflichtungen gegenüber den Kunden zu jedem möglichen Zeitpunkt erfüllen zu können. Um diesem Ziel gerecht zu werden, bilden nachhaltige Investmententscheidungen für die DEVK als Langfristinvestor einen Grundbestandteil des Investmentprozesses. So ist die Berücksichtigung ethischer, sozialer und ökologischer Belange neben weiteren Aspekten ein Grundsatz beim Management der Kapitalanlagen. Wir sind überzeugt, durch die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken langfristig bessere Investitionsentscheidungen zu treffen.
Bei der Integration der Nachhaltigkeit in der Kapitalanlage ist zu bedenken, dass sich insbesondere durch den Ausschluss von Emittenten das Universum möglicher Anlagen verkleinern kann. Das kann wiederum zu einer geringeren Diversifikation führen, was die Sicherheits- und Liquiditätsziele sowie statistische Risikomaße in der Kapitalanlage beeinflussen könnte. Die DEVK verzichtet daher weitgehend auf explizite Ausschlüsse und integriert die Nachhaltigkeitsrisikoanalysen in den Investmentprozess. Durch die weitestgehende Vermeidung eines pauschalen Ausschlusses besteht für die DEVK als Investor auch die Möglichkeit, mit dem Management in Kontakt zu treten, um Veränderungen in Gang zu bringen. ESG-Integration bedeutet, dass Kapitalanleger in ihrer Analyse einzelner Investitionen, in ihrer Anlageentscheidung sowie über den ganzen Portfoliomanagement-Prozess hinweg systematisch ESG-Aspekte berücksichtigen.
Bei Aktien und Zinsanlagen werden zur Beurteilung der Emittenten sektorspezifische Nachhaltigkeitsratings und ein normen- bzw. themenbasiertes Screening genutzt. So soll die Kapitalanlage z.B. nicht in Unternehmen oder Institutionen investiert werden, welche nach dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofes verbotene oder geächtete Waffen herstellen oder vertreiben. Die DEVK hat durch ISS ESG (ein Informationstool zu Environmental-Social-Governance-Ratings der Institutional Shareholder Services), Zugang zu zusätzlichen nicht-finanziellen Daten. ISS ESG liefert fundierte Einblicke in unternehmerische Geschäftspraktiken und damit verbundene Investmentrisiken und -chancen mittels eigener Research- und Analysemethodiken. Ca. 60% der Investitionen der DEVK werden aktuell mit diesem Tool geprüft. Somit werden 60% auch auf Menschenrechtsaspekte (z.B. UN Global Compact) geprüft.
Soziale oder ökologische Bedürfnisse werden indirekt auch über Themeninvestments wie beispielsweise Erneuerbare Energien, Pflegeheime und Sozialimmobilien, entwicklungspolitische Investitionen durch Mikrofinanzierung oder Infrastrukturprojekte gestillt. Diese Anlageklasse bietet zusätzlich attraktive Renditen und erhöht die Portfoliodiversifikation. Weiterhin werden neue Technologien gefördert und gesellschaftliche Entwicklungen vorangetrieben.
Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.
Eine spezifische Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte wird derzeit nicht an den Standorten durchgeführt und ist nicht geplant, da kein menschenrechtliches Risiko an den Geschäftsstandorten im Rahmen des Risiko-Inventar identifiziert wurde. Alle Standorte der DEVK befinden sich in Deutschland. Die DEVK achtet auf die Einhaltung der hohen gesetzlichen Standards für Arbeitnehmerrechte und beachtet die Tarifverträge für die private Versicherungswirtschaft. Dies gilt für alle Geschäftsstandorte. Darüber hinaus existiert ein Verfahren zur Meldung von Vorfällen, welche Menschenrechtsverletzungen beinhaltet. In 2020 wurden keine Vorfälle zu menschenrechtlichen Aspekten gemeldet. Siehe DNK Kriterium 17 für weitere Maßnahmen zur Sicherung der Menschenrechte an den Standorten.
Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.
Die DEVK hat einen "Supplier Code of Conduct" für ihre Geschäftspartner. Eine Bewertung der Lieferanten anhand sozialer Kriterien erfolgt so über die Zustimmung zur Einhaltung des Verhaltenskodex in den Bereichen Menschenrechte, Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Vergütung und Arbeitszeiten, Diskriminierung und Arbeitsschutz. Die für uns wichtigsten Geschäftspartner sowie die Geschäftspartner aus den „anfälligsten“ Branchen (z.B. Reinigung) haben den CoC unterzeichnet. Es ist nicht geplant den CoC pauschal von allen Lieferanten unterzeichnen zu lassen. Derzeit haben 157 von 632 Lieferanten den CoC unterzeichnet, also eine Quote von ca. 25 Prozent. Die Einhaltung des CoC durch die Lieferanten wird nicht überprüft. Wir arbeiten mit den meisten unserer Lieferanten schon seit vielen Jahren zusammen und hatten bisher nie Grund oder Indizien zu der Annahme das Kriterien des CoC verletzt sein könnten.
Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.
b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.
c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.
d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.
e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.
Die DEVK hat einen "Supplier Code of Conduct" für ihre Geschäftspartner. Eine Bewertung der Lieferanten anhand sozialer Kriterien erfolgt so über die Zustimmung zur Einhaltung des Verhaltenskodex in den Bereichen Menschenrechte, Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Vergütung und Arbeitszeiten, Diskriminierung und Arbeitsschutz. Die für uns wichtigsten Geschäftspartner sowie die Geschäftspartner aus den „anfälligsten“ Branchen (z. B. Reinigung) haben den CoC unterzeichnet. Es ist nicht geplant den CoC pauschal von allen Lieferanten unterzeichnen zu lassen. Derzeit haben 157 von 632 Lieferanten den CoC unterzeichnet, also eine Quote von ca. 25 Prozent. Die Einhaltung des CoC durch die Lieferanten wird nicht überprüft. Wir arbeiten mit den meisten unserer Lieferanten schon seit vielen Jahren zusammen und hatten bisher nie Grund oder Indizien zu der Annahme das Kriterien des CoC verletzt sein könnten.