Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator G4-HR1
Gesamtzahl und Prozentsatz der signifikanten Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder unter Menschenrechtsaspekten geprüft wurden.

Eine entsprechende Prüfung erfolgt nicht unmittelbar (vgl. dazu die Ausführungen zur Wertschöpfungskette (Kriterium 3, 4 und 17).

Leistungsindikator G4-HR9
Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, die im Hinblick auf Menschenrechte oder menschenrechtliche Auswirkungen geprüft wurden.

Das GKS verfügt über nur einen Geschäftsstandort in Deutschland. Es Prüfung im Hinblick auf Menschenrechte oder menschenrechtliche Auswirkungen erfolgte - abgesehen von den geschilderten Wertvorstellungen in Kriterium 17 - nicht.

Leistungsindikator G4-HR10
Prozentsatz neuer Lieferanten, die anhand von Menschenrechtskriterien überprüft wurden.

vgl. Kriterium 17; eine weitergehende Systematisierung erfolgt im nächsten Berichtszeitraum.

Leistungsindikator G4-HR11
Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative menschenrechtliche Auswirkungen in der Lieferkette und ergriffene Maßnahmen.

Es sind keine negativen menschenrechtlichen Auswirkungen in der Lieferkette bekannt.