Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

Um unserer Verantwortung in diesem Bereich noch besser gerecht zu werden und mögliche Risiken in unserer Wertschöpfungskette zu minimieren, planen wir, in 2020 eine Lieferantenrichtlinie einzuführen. Unsere Lieferanten und Dienstleister sollen uns damit dann schriftlich die Einhaltung der wesentlichen Nachhaltigkeitsstandards bestätigen. Als wichtigste Nachhaltigkeitsstandards in diesem Zusammenhang sehen wir die ILO-Kernarbeitsnormen sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Hierzu planen wir in 2020 alle wesentlichen Lieferanten und Dienstleister anzuschreiben, mit der Bitte um Unterzeichnung der Selbstverpflichtung, und werden dann bei Rückfragen in den direkten Dialog eintreten.  

Zudem berücksichtigen wir bei unserer Kreditvergabe und der Anlage unserer Eigenmittel Menschenrechtsaspekte.  

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

Die Sparkasse Bodensee unterhält ausschließlich Geschäftsstandorte in der Bodenseeregion. Eine Prüfung ist daher nicht vorgesehen.

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Siehe Leistungsindikator GRI SRS-412-3.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

Siehe Leistungsindikator GRI SRS-412-3.