Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

Dieser Indikator wird nicht gemessen, da aufgrund der Geschäftstätigkeit keine Gefahr des Verstoßes gegen die Menschenrechte gesehen wird.

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

Die Geschäftsstandorte der Kreissparkasse Saarlouis beschränken sich alle auf Standorte innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. An allen Standorten werden die Menschenrechte eingehalten bzw. es gibt keine negativen menschenrechtlichen Auswirkungen. Daher wird dieser Indikator nicht erhoben.

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Dieser Indikator wird nicht gemessen, da der Bezug von Leistungen etc. ausschließlich aus der Region erfolgt, vereinzelt auch aus dem benachbarten EU-Ausland, und keine Gefahr des Verstoßes gegen die Menschenrechte gesehen wird. Es wird erwartet, dass die Dienstleister die geltenden Menschenrechte anerkennen und einhalten. Seit 2019 unterzeichnen alle neuen Dienstleister und Lieferanten hierzu eine Rahmenvereinbarung zur Nachhaltigkeit.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

Im Berichtszeitraum sind uns keine tatsächlichen oder potenziellen negativen sozialen Auswirkungen in der Lieferkette bekannt geworden. Da der Bezug von Leistungen etc. ausschließlich aus der Region, vereinzelt auch aus dem benachbarten EU-Ausland, erfolgt, erheben wir keine detaillierten Daten dazu. Es werden keine Risiken gesehen.