Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

Die Kreissparkasse Tübingen und der überwiegende Anteil der beauftragten Lieferanten und Dienstleister sind nicht in Regionen tätig, in denen die Achtung der Menschenrechte kritisch bewertet wird. Eine Überprüfung der Lieferanten und Dienstleister unter Menschenrechtsaspekten wird von der Kreissparkasse Tübingen im Rahmen der Beauftragung nicht explizit durchgeführt.

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

Die Kreissparkasse Tübingen hat ihre Geschäftsstandorte ausschließlich in Deutschland im Landkreis Tübingen. Eine Prüfung im Hinblick auf Menschenrechte oder menschenrechtliche Auswirkungen wird deshalb nicht vorgenommen.

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Die Kreisparkasse Tübingen arbeitet überwiegend mit Lieferanten aus der Region bzw. aus Deutschland zusammen. Eine Überprüfung neuer Lieferanten hinsichtlich Menschenrechtskriterien wird deshalb bisher nicht vorgenommen. Für die Zusammenarbeit mit Lieferanten/Dienstleistern haben wir ein Konzept einer Nachhaltigkeitsvereinbarung entwickelt und umgesetzt.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

Lieferanten werden bislang nicht auf soziale Auswirkungen überprüft. Tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen bei unseren Lieferanten und in der Lieferkette sind uns nicht bekannt.