Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

Die WASGAU ist mit ihren Geschäftseinheiten ausschließlich in Deutschland tätig. Die Beteiligungen der WASGAU Produktions & Handels AG haben ihren Sitz in Deutschland. Die Arbeitnehmer unserer Lieferanten und Dienstleister sind im Wesentlichen durch europäische Vorschriften und deutsche Gesetze geschützt. Im Berichtszeitraum hat die WASGAU keine signifikanten Investitionsvereinbarungen und -verträge geschlossen, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder unter Menschenrechtsaspekten geprüft wurden.

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

Die WASGAU ist mit ihren Geschäftseinheiten ausschließlich in Deutschland tätig. Die Beteiligungen der WASGAU Produktions & Handels AG haben ihren Sitz in Deutschland. Die Arbeitnehmer der WASGAU sind durch europäische Vorschriften und deutsche Gesetze geschützt. Im Berichtszeitraum wurden deshalb keine Geschäftsstandorte auf Menschenrechte oder menschenrechtliche Auswirkungen geprüft.

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Die WASGAU bezieht in hohem Maße Waren und Dienstleistungen aus Ländern, in denen Menschen- und Arbeitnehmerrechte geachtet und gesetzlich geschützt sind. Im Falle einer Prüfung und Auditierung unserer Lieferanten umfassen diese bisher keine expliziten Kriterien, um Menschenrechtsverstöße auszuschließen.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

Sowohl in den Produktionsbetrieben als auch im Bereich WASGAU Marken bezieht die WASGAU in einem hohen Anteil Produkte und Waren aus Deutschland. Das Unternehmen prüft in diesem Zusammenhang nicht die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben in Bezug auf negative menschenrechtliche Auswirkungen.