Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

Dieser Indikator ist für uns nicht relevant, da keine Standorte außerhalb von Deutschland betrieben werden.

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

Dieser Indikator ist für uns nicht relevant, da keine Standorte außerhalb von Deutschland betrieben werden.

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Wir arbeiten fast ausschließlich mit Lieferanten aus Deutschland zusammen, von der Einhaltung der Menschenrechte kann daher ausgegangen werden. Daher wird eine explizite Prüfung neuer Lieferanten anhand von sozialen Kriterien nicht durchgeführt. Im Rahmen der geplanten Implementierung weiterer Nachhaltigkeitsaspekte in den Beschaffungsprozess wird geprüft, inwieweit diese Fragestellung zukünftig stärker in den Fokus rücken muss.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

Wir arbeiten fast ausschließlich mit Lieferanten aus Deutschland zusammen, von der Einhaltung der Menschenrechte kann daher ausgegangen werden. Daher wird eine explizite Prüfung neuer Lieferanten anhand von sozialen Kriterien nicht durchgeführt. Im Rahmen der geplanten Implementierung weiterer Nachhaltigkeitsaspekte in den Beschaffungsprozess wird geprüft, inwieweit diese Fragestellung zukünftig stärker in den Fokus rücken muss.