Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

Hierzu liegen uns für den Berichtszeitraum 2021 keine Daten vor, da diese bisher aufgrund der regionalen Ausrichtung als Genossenschaftsbank nicht erhoben wurden.

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

Als regional ansässige Genossenschaftsbank erachten wir eine gesonderte menschenrechtliche Prüfung unserer Geschäftsstandorte als nicht relevant. Die Menschenrechte werden an allen Standorten als Selbstverständlichkeit betrachtet und eingehalten. Somit wurde also keine Betriebsstätte auf Menschenrechtsaspekte hin überprüft.

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Mit unseren Lieferanten arbeiten wir größtenteils schon seit vielen Jahren vertrauensvoll zusammen. Dabei handelt es sich vorwiegend um Anbieter aus der Region bzw. aus Deutschland. Eine systematische Bewertung nach sozialen Kriterien ist bisher nicht erfolgt. Wir gehen von der Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben und Menschenrechtskriterien durch unsere Lieferanten aus. Sollten wir davon in Kenntnis gelangen, dass hier hinsichtlich sozialer Aspekte Bedenken gegenüber einem unserer Lieferanten bestehen, werden wir dem nachgehen, dies prüfen und entsprechende Maßnahmen einleiten, die bis hin zum Abbruch der Geschäftsbeziehung reichen können.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

Da keine gesonderte Prüfung auf soziale Auswirkungen durchgeführt wurde, können hierzu keine Angaben gemacht werden