Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

Gigaset hat die Gesamtzahl und den Prozentsatz nicht erhoben und hält dies auch nicht für wesentlich, da bei Gigaset die Verwendung entsprechender Menschenrechtsklauseln generell intern verbindlich verpflichtend ist, so dass sichergestellt ist, dass der ganz überwiegende Teil der Lieferantenverträge entsprechende Menschenrechtsklauseln enthält, insbesondere bei der Beschaffung von Produktionsmaterial aus dem Ausland. Die Menschenrechtsklauseln sind im Code of Conduct für Lieferanten von Gigaset und der dazugehörigen Klausel zur Corporate and Social Responsibility enthalten. Lediglich in Ausnahmefällen, z.B. bei der Mandatierung von Anwaltskanzleien, wird auf die entsprechende Klausel verzichtet.

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

Gigaset hat die Gesamtzahl und den Prozentsatz nicht erhoben und hält dies auch nicht für wesentlich, da die wesentlichen Umsätze von Gigaset mit Produkten erzielt werden, die Gigaset selbst am Standort in Deutschland produziert.

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Gigaset hat den Prozentsatz nicht erhoben und hält dies auch nicht für wesentlich. Gigaset prüft stichprobenhaft im Rahmen von regelmäßigen Lieferantenaudits, die Gigaset bei regulären Besuchen vornimmt. Zudem werden neue Lieferanten grundsätzlich auf die Einhaltung des Code of Conduct für Lieferanten von Gigaset verpflichtet.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

Gigaset hat den Prozentsatz nicht erhoben und hält dies auch nicht für wesentlich. Gigaset prüft stichprobenhaft im Rahmen von regelmäßigen Lieferantenaudits, die Gigaset bei regulären Besuchen vornimmt. Zudem werden neue Lieferanten grundsätzlich auf die Einhaltung des Code of Conduct für Lieferanten von Gigaset verpflichtet. Erhebliche tatsächliche und potentielle negative menschenrechtliche Auswirkungen in der Lieferkette sind bisher nicht bekannt geworden oder festgestellt worden, so dass das Ergreifen von Maßnahmen nicht erforderlich war.