Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

Bei der nachhaltigen Produktlinie „Leben oeco" der COL durchlaufen 100% der Finanzanlagen eine Auswahlprüfung nach Umwelt­ und/oder sozialen Faktoren. Die Beurteilung der Kapitalanlagen der Produktlinie „Leben oeco" nach ESG-Gesichtspunkten wird durch einen strukturierten Prozess unter Einbezug eines unabhängigen Nachhaltigkeits-Beirats und unter Berücksichtigung der Richtlinien der COL sichergestellt. Die grundsätzlichen Richtlinien für die Auswahl der Kapitalanlagen der Produktfamilie „Leben oeco“ sind in Positiv- und Negativkriterien festgelegt. Die Kriterien schließen Anlagen, die gegen Menschenrechtsaspekte verstoßen aus.

Die restlichen Kapitalanlagen des Concordia Konzerns werden derzeit noch nicht nach den strengen Kriterien der COL geprüft.

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

Alle Geschäftsstandorte befinden sich in Deutschland. Eine Prüfung in Hinblick auf Menschenrechte oder menschenrechtliche Auswirkungen wird nicht vorgenommen. Wie in Kriterium 10 beschrieben, wird zukünftig die Auseinandersetzung mit Nachhaltigkeitsaspekten über die gesamte Wertschöpfungskette intensiviert.

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Unsere Lieferanten befinden sich in Regionen, in denen die Menschenrechtslage nicht kritisch ist. Die Überprüfung der Einhaltung von Menschenrechten war bisher nicht notwendig.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

Da unser Kerngeschäft im Wesentlichen selbstständig erbracht wird, greift auch hier Indikator GRI SRS 412­1 und ­3.