Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

Für das Jahr 2018 liegen keine Angaben hierzu vor, da dieser Indikator nicht Gegenstand konzernweiter Erhebungen war (Wesentlichkeit).

Aufgrund der vornehmlich regionalen Tätigkeit in Deutschland wird davon ausgegangen, dass eventuelle Investitionsvereinbarungen und -verträge aufgrund der nationalen und Landesgesetzgebung weder zusätzliche Menschenrechtsklauseln noch eine separate Überprüfung erfordern.

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

Dieser Indikator ist nicht Gegenstand konzernweiter Erhebungen (Wesentlichkeit).

Aufgrund der vornehmlich regionalen Tätigkeit in Deutschland wird davon ausgegangen, dass die Einhaltung der Gesetzgebung auf nationaler und Landesebene keine weitere Prüfung erforderlich macht.

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Für das Jahr 2018 liegen keine Angaben hierzu vor, da dieser Indikator aufgrund der regionalen Geschäftstätigkeit in Deutschland nicht Gegenstand konzernweiter Erhebungen war (Wesentlichkeit).

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

Für das Jahr 2018 liegen keine Angaben hierzu vor, da dieser Indikator nicht Gegenstand konzernweiter Erhebungen war (Wesentlichkeit).