Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.
b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.
Die Geschäftstätigkeit der WBD ist im Wesentlichen auf die Stadt Duisburg beschränkt. Die WBD hat keine Investitionsvereinbarungen und -verträge geschlossen, bei denen Risiken auf Menschenrechtsverletzungen bestehen.
Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.
Die Geschäftstätigkeit der WBD ist auf die Stadt Duisburg beschränkt. Für alle Standorte gelten die nationalen Gesetze und Vorschriften in Bezug auf Menschenrechte.
Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.
Gemäß unserer Allgemeinen Einkaufsbedingungen sowie unserer Beschaffungs- und Vergaberichtlinie beauftragen wir nur fachkundige, leistungsfähige und gesetzestreue Unternehmen, die die Anforderungen aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) erfüllen. Dadurch verpflichten wir die Unternehmen unter anderem, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mindestens den vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen und somit sozialverträgliche Arbeitsplätze zu sichern. Darüber hinaus müssen sie die Mindestanforderungen der Internationalen Arbeitsorganisation an die Arbeitsbedingungen („ILO-Kernarbeitsnormen“) beachten und die Mindeststandards zur unternehmensinternen Frauenförderung und Vereinbarkeit von Beruf und Familie erfüllen. Dies gilt sowohl für bestehende Verträge als auch für neue Auftragnehmer.
Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.
b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.
c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.
d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.
e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.