Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

Die Transformation zur Nachhaltigkeit GmbH hat keine Investitionsvereinbarungen abgeschlossen und dem entsprechend keine Überprüfung auf Menschenrechtsaspekte vorgenommen bzw. veranlasst. 

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

Das Unternehmen hat seinen einzigen Geschäftsstandort in Wiesbaden, Landeshauptstadt von Hessen. Hier werden die Menschenrechte entsprechend der Charte der Grundrechte der EU und der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten der EU eingehalten. 

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Alle bestehenden Lieferanten wurden überprüft. Neue Lieferanten, sofern zutreffend,  werden dem entsprechend ebenfalls überprüft. 

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

Alle Lieferanten werden anhand der verfügbaren Informationen überprüft. Seit Bestehen des Unternehmens wurden keine tatsächlichen oder potenziell negativen Auswirkungen auf die Einhaltung der Menschenrechte festgestellt. 


Branchenspezifische Ergänzungen Überschrift 1
Keine Ergänzungen.
Branchenspezifische Ergänzungen Überschrift 2
Keine Ergänzungen.