Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

Es bedurfte bislang keine Investitionsvereinbarungen und -verträge die unter Menschenrechtsklauseln zu beachten sind.

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

München ist alleiniger Geschäftsstandort der JJ Sustainability Consultancy und wurde bislang nicht auf Einhaltung der Menschenrechte geprüft, da die JJ Sustainability Consultancy ein Einzelunternehmen ist.

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Die Zahl der Lieferanten der JJ Sustainability Consultancy ist sehr gering: Hier handelt es sich um Bürobedarf, Energieversorgung, Technik, Büromöbel und Lebensmittel. Johanna Jung achtet besonders darauf, ihren Fußabdruck so klein wie möglich zu halten. Beim Kauf von Nahrungsmitteln wird auf Regionalität sowie Sozial- und Umweltstandards geachtet. Lieferanten für Energieversorgung, Technik, Büromaterial - und möbel werden überwiegend nach Sozial- und Umweltstandards ausgewählt.
Die sorgsame Auswahl der Lieferanten sichert auch die Einhaltung von Menschenrechtskriterien.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

Lieferanten werden sogfältig ausgewählt. Es wurden keine negativen sozialen Auswirkungen in der Lieferkette ermittelt.