Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator G4-HR1
Gesamtzahl und Prozentsatz der signifikanten Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder unter Menschenrechtsaspekten geprüft wurden.

Nicht relevant, da es keine Investitionsvereinbarungen gibt.

Leistungsindikator G4-HR9
Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, die im Hinblick auf Menschenrechte oder menschenrechtliche Auswirkungen geprüft wurden.

Nicht relevant. Ausländische Geschäftsstandorte werden nicht betrieben.

Leistungsindikator G4-HR10
Prozentsatz neuer Lieferanten, die anhand von Menschenrechtskriterien überprüft wurden.

Aufgrund der Art der Geschäftstätigkeit ist dieser Indikator nicht relevant. In der Regel wird mit persönlich bekannten und/oder regionalen Lieferanten zusammengearbeitet.

Leistungsindikator G4-HR11
Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative menschenrechtliche Auswirkungen in der Lieferkette und ergriffene Maßnahmen.

Aufgrund der Art der Geschäftstätigkeit sind menschenrechtliche Auswirkungen in der Lieferkette selten und höchstens beim Kauf von elektronischen Investitionsgütern zu befürchten. Diese Produkte werden nur bei rennomierten Herstellern eingekauft (keine in 2016).