Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator G4-HR1
Gesamtzahl und Prozentsatz der signifikanten Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder unter Menschenrechtsaspekten geprüft wurden.

Bei Beschaffungen und Investitionen beauftragen wir vorzugsweise regionale Dienstleister und Lieferanten, die wir in der Regel gut kennen und einschätzen können. Wir sehen keine Gefahr, dass von diesen Menschenrechte verletzt werden. Dies gilt analog für die Leistungsindikatoren nach G4-HR9, G4-HR10, GR-HR11.

Leistungsindikator G4-HR9
Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, die im Hinblick auf Menschenrechte oder menschenrechtliche Auswirkungen geprüft wurden.

Alle Standorte der Kreissparkasse Augsburg befinden sich in der Stadt bzw. im Landkreis Augsburg. Wir sehen keine Gefahr, dass hier Menschenrechte verletzt werden.

Leistungsindikator G4-HR10
Prozentsatz neuer Lieferanten, die anhand von Menschenrechtskriterien überprüft wurden.

Wie in Kriterium 17 beschrieben vergeben wir Aufträge vorwiegend an Unternehmen aus der Region bzw. aus Deutschland. Sie sind den deutschen Rechtsnormen unterworfen. Die Gefahr, dass von diesen Unternehmen gegen Menschenrechte verstoßen wird, sehen wir nicht.

Leistungsindikator G4-HR11
Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative menschenrechtliche Auswirkungen in der Lieferkette und ergriffene Maßnahmen.

Im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit besteht keine Gefahr des Verstoßes gegen die Menschenrechte.