Leistungsindikator G4-HR1
Gesamtzahl und Prozentsatz der signifikanten Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder unter Menschenrechtsaspekten geprüft wurden.
Dieser Indikator wird nicht erhoben, da im Rahmen der Geschäftstätigkeit der Kreissparkasse Biberach keine Gefahr eines Verstoßes gegen die Menschenrechte gesehen wird.
Leistungsindikator G4-HR9
Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, die im Hinblick auf Menschenrechte oder menschenrechtliche Auswirkungen geprüft wurden.
Alle Standorte der Kreissparkasse Biberach befinden sich im Landkreis Biberach. Eine Überprüfung im Hinblick auf Menschenrechtsverletzungen ist daher nicht vorgesehen. Im Rahmen der Geschäftstätigkeit der Kreissparkasse Biberach besteht keine Gefahr eines Verstoßes gegen die Menschenrechte.
Leistungsindikator G4-HR10
Prozentsatz neuer Lieferanten, die anhand von Menschenrechtskriterien überprüft wurden.
Dieser Indikator wird nicht erhoben, da bei Lieferanten aus Deutschland von der Anerkennung der Menschenrechte ausgegangen wird.
Leistungsindikator G4-HR11
Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative menschenrechtliche Auswirkungen in der Lieferkette und ergriffene Maßnahmen.
Es sind keine Vorkommnisse bekannt. Aufgrund der Geschäftstätigkeit der Kreissparkasse Biberach wird keine Gefahr der Verletzung von Menschenrechten gesehen.