Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator G4-HR1
Gesamtzahl und Prozentsatz der signifikanten Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder unter Menschenrechtsaspekten geprüft wurden.

Daten sind für die Geschäftsvorgänge im Unternehmen zur Zeit nicht relevant.

Leistungsindikator G4-HR9
Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, die im Hinblick auf Menschenrechte oder menschenrechtliche Auswirkungen geprüft wurden.

Das Unternehmen hat zwei Geschäftsstandorte (Anker's Hörn und Hilligenley) in Nachbarschaft zueinander auf der Hallig Langeneß. An beiden Standorten werden die Menschenrechte nach der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Grundrechtecharta) und der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten der Europäischen Union (Menschenrechtskonvention) eingehalten.

Leistungsindikator G4-HR10
Prozentsatz neuer Lieferanten, die anhand von Menschenrechtskriterien überprüft wurden.

Bisher hat keine Überprüfung stattgefunden. Im Sinne der zu Kriterium 17 gemachten Erläuterungen, will das Unternehmen künftig aktiv werden und die Geschäftspartner über Erstellung der Entsprechenserklärung gemäß der Grundsätze des DNK informieren.

Leistungsindikator G4-HR11
Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative menschenrechtliche Auswirkungen in der Lieferkette und ergriffene Maßnahmen.

Vorfälle dieser Art sind dem Unternehmen nicht bekannt.