Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

Im Jahr 2018 wurde durch die Rating-Agentur imug, Hannover, eine erste Portfolioanalyse unserer Kapitalanlage anhand marktüblicher Ausschlusskriterien durchgeführt (s. Kriterium 4). Zum Analysezeitpunkt deckte diese Analyse 96 Prozent der Investments ab. Nur bei ungefähr 5 Prozent der untersuchten Kapitalanlagen konnte ein potenzielles ESG-Risiko nicht ausgeschlossen werden, hierzu können auch solche zur Verletzung der Menschenrechte zählen. Für diese verbliebenen potenziellen ESG-Risiken entwickelten wir 2019 eine ESG-Strategie für die Kapitalanlagen des Konzerns. Diese sieht zunächst das Engagement und die Stimmrechtsausübung im Sinne verantwortlicher Investmentstrategien vor (s. Kriterium 17). Für das Jahr 2020 haben wir uns darüber hinaus vorgenommen, den UN PRI beizutreten. Ergänzt wird das Vorgehen durch die Erarbeitung einer Strategie zur ESG-Integration in den Investmentprozess. 

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

Es wurde 100 % unserer beiden Direktionsstandorte, der sechs Vertriebsstandorte und der drei Kundenservice Center überprüft (s. auch Kriterium 20).

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Seit 2018 beinhalten alle Neuverträge und Vertragsnachträge im Bereich der Beschaffung einen Passus zur Beachtung des Lieferanten-Verhaltenskodex. Dadurch werden neue Lieferanten, bzw. bei bestehenden Lieferanten solche mit Vertragsnachträgen, dazu verpflichtet, den Lieferanten-Verhaltenskodex zu beachten und auf eine Beachtung der genannten Prinzipien entlang ihrer Lieferkette hinzuwirken. Hinweise auf Verhaltensweisen, die gegen die Prinzipien des Lieferanten-Verhaltenskodex verstoßen, können vertrauensvoll über das Hinweisportal gemeldet werden.

Erlangt der ALTE LEIPZIGER – HALLESCHE Konzern Kenntnis über einen Konflikt eines Vertragspartners mit den im Lieferanten-Verhaltenskodex genannten Prinzipien, tritt der ALTE LEIPZIGER – HALLESCHE Konzern zunächst in den Dialog mit dem Vertragspartner. Bei Nichtbeachtung des Lieferanten-Verhaltenskodex seitens des Vertragspartners oder seiner Zulieferer behält sich der ALTE LEIPZIGER – HALLESCHE Konzern das Recht vor, nach Prüfung und Beurteilung des Sachverhalts die Geschäftsbeziehung zum Vertragspartner unter Einhaltung der anwendbaren Gesetze und vertraglichen Vereinbarungen zu beenden.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

Der Lieferanten-Kodex gilt seit 2018 für alle Neuverträge und Vertragsnachträge. Damit deckten wir 2019 mehr als 85 % aller Verträge ab.

Insgesamt wurden 20 Lieferantenverträge stichprobenartig überprüft, ob der Lieferanten-Verhaltenskodex oder ähnliches in die Verträge mit einbezogen wurde. Bei einigen davon wurde darüber hinaus geprüft, ob adäquate Complianceregeln in den einzelnen Firmen existieren, die eine Einhaltung unserer Grundsätze plausibel bestätigen.

Seit der Einführung des Lieferanten-Verhaltenskodex im November 2018 wurden dem Konzern-Compliance-Officer über die in Kriterium 17 beschriebenen Prüfungen und Meldekanäle keine Verstöße bekannt