Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.
b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.
Die Gesamtzahl der von den jeweiligen Unternehmensbereichen (Gebäudemanagement, Sicherheit und Verwaltung, Organisationsentwicklung, Marketing und Vorstandsstab definierten erheblichen Investitionsvereinbarungen (Dienstleister) beträgt 92. Davon liegen uns für 82 Dienstleister Lieferantenvereinbarungen der Nachhaltigkeit vor. Dies entspricht einem Anteil von 89%.
Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.
In unserer Sparkasse sind verschiedene Stellen mit der Prüfung von Rechts- und Regelverletzungen betraut oder üben die Funktion des Ansprechpartners aus (Sicherheitsbeauftragter, Gleichbehandlungsbeauftragte). Dies betrifft Menschenrechtsaspekte wie z. B. Gleichbehandlung, Chancengleichheit, Sicherheit und Schutz.
Durch unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit werden bezüglich der Thematik Arbeitssicherheit/Arbeitsschutz 20 Betriebsstellen pro Jahr (gemeinsam mit einem Mitglied des Personalrats) begangen. Dies entspricht einem Anteil von 33% der Betriebsstätten. Zusätzlich werden in den vierteljährlich stattfindenden Sitzungen des „Arbeitsschutzausschusses“ (ASA), der u.a. mit zwei Mitgliedern des Personalrats, der Vertrauensperson für schwerbehinderte Menschen in der Sparkasse Heidelberg, der Betriebsärztin, der Fachkraft für Arbeitssicherheit und drei Sicherheitsbeauftragten besetzt ist, über alle Themen und Anträge aus dem Bereich Arbeitssicherheit-/Arbeitsschutzbestimmungen beraten und Maßnahmen festgelegt.
Dabei wird immer auf die Gleichbehandlung von allen Mitarbeitern bezüglich Einhaltung und Umsetzung der relevanten Arbeitsschutzbestimmungen geachtet. Weder bei den Begehungen durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit noch im Arbeitsschutzausschuss gibt es Anhaltspunkte dafür, dass in der Sparkasse Heidelberg gegen Menschenrechte verstoßen wird.
Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.
Alle neuen wesentlichen Lieferanten und Dienstleister erhalten unsere Lieferantenvereinbarung der Nachhaltigkeit zur Gegenzeichnung im Rahmen der Vertragsabschlüsse. Sie verpflichten sich damit ökologische und soziale Kriterien, z. B. der Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen, einzuhalten.
Wir treffen für potenzielle, wesentliche Lieferanten/Dienstleister vor Vertragsabschluss eine Vorauswahl durch Einschränkung auf regionale, renommierte Lieferanten und Handwerker, die - soweit möglich - aus unserem Kundenkreis stammen oder uns bekannte Dienstleister aus der Sparkassen-Finanzgruppe sind.
Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.
b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.
c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.
d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.
e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.
a) Seit dem 1.1.2018 schließen wir sukzessive Lieferantenvereinbarungen zur Nachhaltigkeit ab. Diese Vereinbarung verpflichtet unsere Dienstleister und Handwerker zur Einhaltung der für uns wesentlichen ökologischen und sozialen Kriterien, z. B. der Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen. Per 31.12.2019 haben 145 Unternehmen diese Lieferantenvereinbarung mit uns abgeschlossen. Drei Unternehmen haben einen eigenen Code of Conduct vorgelegt.
b) Wir beauftragen Lieferanten und Dienstleister, die in der Region ansässig, allgemein renommiert oder uns im Rahmen der Sparkassen-Finanzgruppe bekannt sind. Im Falle der Beauftragung von Subunternehmern durch unsere Lieferanten/Dienstleister, stellen wir klar, dass dieselben Kriterien anzuwenden sind wie bei ihnen selbst. Grundlage für eine wesentliche Geschäftsbeziehung zur Sparkasse Heidelberg ist die Lieferantenvereinbarung zur Nachhaltigkeit. Keiner der Lieferanten/Dienstleister oder Subunternehmer verursachte negative soziale Auswirkungen.
c) Uns sind keine negativen Auswirkungen in unserer von Regionalität und enger, verlässlicher Zusammenarbeit geprägten Lieferkette bekannt.
d) Im Jahr 2019 lagen uns keine Erkenntnisse über negative soziale Auswirkungen vor.
e) Im Jahr 2019 lagen uns keine Erkenntnisse über negative soziale Auswirkungen vor.