Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator G4-HR1
Gesamtzahl und Prozentsatz der signifikanten Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder unter Menschenrechtsaspekten geprüft wurden.

VÖB-Service hat keine signifikanten Investitionsvereinbarungen mit anderen Unternehmen oder öffentlichen Stellen, insbesondere nicht mit ausländischen Partnern, daher gibt es keine entsprechenden Klauseln zur Anerkennung von Menschenrechten.

Leistungsindikator G4-HR9
Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, die im Hinblick auf Menschenrechte oder menschenrechtliche Auswirkungen geprüft wurden.

VÖB-Service unterhält ausschließlich Standorte in Deutschland, bei diesen ist die Einhaltung der Menschenrechte gewährleistet.

Leistungsindikator G4-HR10
Prozentsatz neuer Lieferanten, die anhand von Menschenrechtskriterien überprüft wurden.

Da die Lieferanten nur aus Deutschland stammen, ist von der Einhaltung der Menschenrechte auszugehen.

Leistungsindikator G4-HR11
Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative menschenrechtliche Auswirkungen in der Lieferkette und ergriffene Maßnahmen.

Entsprechende Auswirkungen wurden nicht festgestellt, sodass keine Maßnahmen nötig wurden.