Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.
b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.
Diesen Indikator berichten wir aktuell nicht.
Unsere Investitionen belaufen sich gemäß der unten genannten Definition auf folgende Werte:
Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.
Über die Compliance- und integritätsspezifische Überprüfung, die die Verpflichtung zur Einhaltung der Menschenrechte impliziert, innerhalb unseres internen Risikomanagement-Prozesses und der entsprechenden Risikoabfrage (Selbstauskunfts-Fragebogen) wurden 2019 76,5% unserer Gesellschaften abgefragt.
Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.
Diese Zahl wird aktuell noch nicht berichtet. Unsere Globalen Einkaufsprozesse sehen vor, dass 100% der neuen Lieferanten des Globalen Einkaufs in Bezug auf Nachhaltigkeit bewertet werden. Das Monitoring und Reporting in Bezug auf Nachhaltigkeit im Einkauf befindet sich im Aufbau. Wir überwachen und berichten schrittweise über den Anteil der auf Nachhaltigkeit verpflichteten Lieferanten, den Anteil der bzgl. Nachhaltigkeit überprüften Lieferanten, die Anzahl diesbezüglich auditierter Lieferanten sowie den Anteil der geschulten Mitarbeiter in den Einkaufsteams. Zu den jeweiligen Themen leiten wir Ziele und Maßnahmen ab und berichten über diese.
Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.
b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.
c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.
d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.
e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.
Das Monitoring und Reporting in Bezug auf Nachhaltigkeit im Einkauf befindet sich im Aufbau. Wir überwachen und berichten schrittweise über den Anteil der auf Nachhaltigkeit verpflichteten Lieferanten, den Anteil der bzgl. Nachhaltigkeit überprüften Lieferanten, die Anzahl diesbezüglich auditierter Lieferanten sowie den Anteil der geschulten Mitarbeiter in den Einkaufsteams. Zu den jeweiligen Themen leiten wir Ziele und Maßnahmen ab und berichten über diese. Bei 15 wesentlichen nationalen und internationalen Lieferanten wurden und werden 2020 detaillierte Nachhaltigkeits-Audits durchgeführt.
Wesentliche Risiken sind uns aktuell nicht bekannt. Unsere Prozesse zur Wahrnehmung unserer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht befinden sich im Auf- und Ausbau. Hierzu verweisen wir auch auf unsere in der DNK-Erklärung integrierte Erklärung im Sinne des NAP Wirtschaft und Menschenrechte.
DEKRA untersucht, ob menschenrechtliche Risiken durch die Geschäftstätigkeit entstehen. Diese potenziellen Risiken werden im Rahmen der von der Internen Revision durchgeführten Audits berücksichtigt. Zudem werden Lieferanten vor der Aufnahme von Geschäftsbeziehungen via eines Self-Assessments überprüft. Bei besonders kritischen bestehenden Lieferanten werden zudem bei Bedarf Audits durchgeführt.
Menschenrechtliche Risiken und die Überprüfung der Einhaltung und Umsetzung der DEKRA Sozialstandards sind seit 2020 Bestandteil des internen Risikomanagements.