Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

Als Beratungsunternehmen tätigen wir keine Investitionsvereinbarungen oder -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder unter Menschenrechtsaspekten geprüft würden. Größere Anschaffungen an Bürogebrauchsgütern werden in der Regel über Bestellungen bei Großhändlern getätigt.

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

Unsere Geschäftstätigkeiten werden nicht unter dem Aspekt Menschenrechte geprüft. Als Beratungsunternehmen im Bereich Klimaschutz, Energie, Nachhaltigkeit & Umwelt hauptsächlich für in Deutschland ansässige Industrie- und Dienstleistungskunden stehen wir hier selbst nicht im Fokus.

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Als Beratungsunternehmen achten wir bei den für uns sensiblen Produkten wie Kaffee und Papier auf eine sozial nachhaltige Beschaffung, die durch entsprechende Siegel verifiziert ist. Eine systematische Überprüfung unserer Lieferanten nehmen wir nicht vor.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

Als Beratungsunternehmen stehen wir hier selbst nicht im Fokus und nehmen daher keine systematische Überprüfung unserer Lieferanten hinsichtlich Menschenrechtsverletzungen vor.